Sie brauchen: Schadenersatzansprüche können entstehen, wenn Sie durch das Verschulden anderer rechtswidrig geschädigt werden. Gleichgültig, ob Sie Unternehmer, Verbraucher, Dienstgeber, Dienstnehmer, Verkehrsteilnehmer, Vermieter oder Mieter, Fahrgast, Patient, Kunde einer Bank, Vertragspartner von Professionisten oder freiberuflich tätig usw. sind.
Genauso können Sie mit Schadenersatzansprüchen anderer konfrontiert werden.
Solche und ähnliche Ansprüche können sich auf Vertrags- oder Gesetzesverletzungen stützen.
Auch der Staat haftet Ihnen gegenüber für schuldhaft rechtswidriges Handeln sowohl in der Privatwirtschaft als auch bei Vollziehung der Gesetze.Daneben gibt es auch Fälle von Haftung ohne Verschulden.
Als Konsument (Verbraucher) haben Sie bei vielen oft unvermeidlichen Streitigkeiten mit Unternehmen erhöhten Rechtsschutz.
Die haftungsbegründenden Fallkonstellationen sind nahezu unendlich und höchst komplex.
Wir bieten: Wir setzen uns dafür ein, dass Sie jenen Schaden, auf den Sie Anspruch haben, auch ersetzt erhalten, sei es außergerichtlich oder durch Ausnützung der Zivil- und Strafgerichte. Genauso kämpfen wir für Sie, wenn an Sie unberechtigte Schadenersatzansprüche gestellt werden. Gleichzeitige und aufeinander abgestimmte zivil- und strafrechtliche Maßnahmen erhöhen Ihre Erfolgschancen. Wir beraten Sie in all Ihren schadenersatzrechtlichen Angelegenheiten.
Wir kennen und wahren auch Ihre Rechte als Konsument.
Im Unterschied zu anderen Rechtsanwaltskanzleien haben wir gegenüber Bankinstituten und Versicherungen keine Beißhemmung. Bei Vertretung Ihrer Interessen gegen Banken und Versicherungen hilft uns unsere langjährige Erfahrung, insbesondere auf dem Gebiet des Kapitalmarkt- und Bankenrechts, des Wirtschafts- und Versicherungsvertragsrechts sowie des Konsumentenschutzgesetzes.
Zivilrechtliche Konflikte führen oft zu strafrechtlichen Vorwürfen. Wir vertreten Sie auch als Geschädigte in Strafverfahren und verteidigen Sie als Beschuldigte.