Sie brauchen: Die Öffnung und Liberalisierung des Eisenbahnmarktes ist ein durch die Europäische Union forciertes Ziel. Private Eisenbahnverkehrsunternehmen sollen gezielt vor Diskriminierung und Willkür staatlicher Bahnunternehmen geschützt werden. Dennoch ist der Zugang zu diesem Markt immer noch stark beschränkt und unterliegt eigenen Haftungsregeln. Kein Wunder also, dass viele hier nur Bahnhof verstehen.
Wir bieten: Als eine der wenigen Kanzleien in diesem Land verfügt die B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH über ausgewiesene Expertise auf diesem Spezialgebiet. Wir vertreten Sie im verwaltungsbehördlichen Verfahren vor dem Verkehrsministerium (BMVIT) als der Eisenbahnbehörde, der Regulierungsbehörde Schienen-Control Kommission (SCK) sowie im Vergabeverfahren und zur Durchsetzung Ihrer Rechte ebenso vor Zivil- und Strafgerichten als auch vor dem Europäischen Gerichtshof. Europarechtliche Richtlinien und Verordnungen sind uns ebenso vertraut wie das österreichische Bundesbahn- und Eisenbahngesetz. Auch Fragestellungen des Wettbewerbsrechts konkurrierender Eisenbahnverkehrsunternehmen sind hier von immanenter Bedeutung. Wir begleiten private Bahnunternehmen seit Jahren erfolgreich und sind gerne bereit, diese Erfahrungen auch mit Ihnen zu teilen.